Gemein­sam gegen FASD: Die Sat­zung des FASD-Fachzentrums Ham­burg e.V.

Tobias Wolff

Timm Theen

Kay Sau­saat

Bea­trix Sünje Börensen

Vero­nika Thormann

Dr. Jan Oli­ver Schönfeldt

Clau­dia Schwarzlmüller

Regina Stubbe

Andrea Kro­ne­meyer

Tobias Wolff

Tobias Wolff, Grün­dungs­mit­glied und Projektleitung.

Als Vater von drei Pfle­ge­kin­dern bin ich seit 2005 im Ham­bur­ger Pfle­ge­kin­der­we­sen unter­wegs. Durch die FASD-Diagnose bei einem unse­rer Pfle­ge­kin­der habe ich selbst – zum Teil leid­volle – Erfah­run­gen gemacht, wie mit dem Thema FASD umge­gan­gen bzw. nicht umge­gan­gen wird. Um dies im posi­ti­ven Sinne beein­flus­sen und letzt­lich ver­bes­sern zu kön­nen, habe ich mich ent­schlos­sen, mit ande­ren Ange­hö­ri­gen und Fach­leu­ten das FASD-Fachzentrum Ham­burg zu gründen. 

Selbst habe ich 15 Jahre an einer Stadt­teil­schule in Ham­burg als Tutor gear­bei­tet und bin mit dem Thema Inklu­sion und Schule gut vertraut. 

Ich habe die Aus­bil­dung zur FASD-Fachkraft absol­viert und möchte mich und meine Kom­pe­ten­zen vor allem für den Bereich Kin­der, Jugend­li­che und das Pfle­ge­kin­der­we­sen ein­set­zen. Eines mei­ner Ziele ist es, in Ämtern und Ein­rich­tun­gen ein Bewusst­sein für FASD zu schaf­fen und bei den Ange­hö­ri­gen und Umgangs­per­so­nen, die mit von FASD betrof­fe­nen Kin­dern und Jugend­li­chen leben, für mehr Akzep­tanz und Ver­ständ­nis zu sor­gen. Des Wei­te­ren möchte ich errei­chen, dass Pfle­ge­el­tern finan­zi­ell bes­ser unter­stützt wer­den, gerade wenn sie durch die Dia­gnose FASD gezwun­gen sind, ihre Arbeits­zeit zu redu­zie­ren oder gänz­lich niederzulegen. 

Ich erlebe täg­lich selbst, mit wie­viel Ener­gie­auf­wand es ver­bun­den ist, einen guten Rah­men für ein Kind mit FASD zu schaf­fen und lang­fris­tig zu erhal­ten. Ich habe die Erfah­rung machen dür­fen, dass es sich über­aus lohnt, die­sen müh­sa­men Weg mit unse­rem Jun­gen zu gehen. 

Timm Theen

Timm Fried­rich Theen, Grün­dungs­mit­glied, Pro­jekt­lei­tung und Dipl.-Sozialarbeiter, Dipl.-Sozialpädagoge (FH).

Ich bin Teil­ha­ber von KiWo Vor­mund­schaf­ten und tätig als frei­be­ruf­li­cher Vor­mund, Ergän­zungs­pfle­ger und Ver­fah­rens­bei­stand für Ham­bur­ger Amts­ge­richte. Ich berate im Schwer­punkt Vor­mund­schaft und Ergän­zungs­pfleg­schaf­ten für die Ham­bur­ger Kinder- und Jugendhilfe.

Die Men­schen stär­ken, die Sachen klären.“

Hart­mut von Hen­tig

Als Berufs­vor­mund von Mün­deln mit FASD-Herausforderungen beschäf­tige ich mich mit den kom­ple­xen Erschei­nungs­for­men von FASD, vor allem im Kon­text der Kinder- und Jugend­hilfe und als gesetz­li­cher Ver­tre­ter von Min­der­jäh­ri­gen. Dar­über hin­aus berate ich (Pflege-)Familien und Unterstützer*innen unter ande­rem im Umgang mit Fami­li­en­ge­rich­ten, Vor­mün­dern und Jugend­äm­tern, um die all­täg­li­chen Ach­ter­bahn­fahr­ten mit die­sen beson­de­ren Kin­dern und Jugend­li­chen lebens­nah zu gestal­ten und ein Min­dest­maß an behörd­li­cher Hilfe und nach­hal­ti­ger Unter­stüt­zung zu errei­chen. Aus eige­ner Erfah­rung muss ich lei­der immer wie­der fest­stel­len, dass gerade im Fach­be­reich soziale Arbeit, unter den Fach­kräf­ten im ASD, im Vor­mund­schafts­be­reich, bei Fami­li­en­ge­rich­ten, bei Trä­gern und in fast allen Behör­den eine enorme Unwis­sen­heit besteht, die zwangs­läu­fig zu einer sys­te­ma­ti­schen Unter­ver­sor­gung von Kin­der, Jugend­li­chen und Erwach­se­nen mit FASD führt.

Es ist ein Stück Pio­nier­ar­beit, aus den eige­nen Erfah­run­gen für Ange­hö­rige und Unter­stüt­zer in deren behörd­li­chen Aben­teu­ern pro­fes­sio­nelle Klar­heit zu schaf­fen und ihre Hal­tung im Umgang mit den Her­aus­for­de­run­gen zu stär­ken. Ich möchte diese — ich nenne sie „FASD-Lebenswelt-Helden“ — all­ge­mein ermu­ti­gen, sich wei­ter für das Wohl der Betrof­fe­nen ein­zu­set­zen, dies ein­zu­for­dern und not­falls einzuklagen.

Mit mei­ner Betei­li­gung am Fach­zen­trum FASD Ham­burg möchte ich der anhal­ten­den Hilf­lo­sig­keit ent­ge­gen­wir­ken, wegen der sich Hel­fer­sys­teme, Pfle­ge­fa­mi­lien und Unterstützer*innen oft frus­triert, aus­ge­brannt und gede­mü­tigt von den Betrof­fe­nen abwen­den, oft aus Selbst­schutz. Denn dies hat jedes Mal dra­ma­ti­sche bis kata­stro­phale Kon­se­quen­zen für Kin­der, Jugend­li­che und Erwach­sene mit FASD.

Kay Sau­saat

Kay Sau­saat, Gründungs- und Vorstandsmitglied.

Ich bin leib­li­cher Vater von zwei her­an­wach­sen­den Söh­nen, die beide im Dezem­ber 2018 die Dia­gnose FASD erhal­ten haben. Dass nach Jah­ren der Unge­wiss­heit end­lich eine Dia­gnose gestellt wer­den konnte, habe ich zum einen einem auf­ge­schlos­se­nen Kin­der­arzt und zum ande­ren einem betrof­fe­nen Pfle­ge­va­ter zu ver­dan­ken. Von die­ser Behin­de­rung hatte ich zuvor noch nie gehört. Im prak­ti­schen All­tag hilft es mir und mei­ner Fami­lie sehr, die beson­de­ren Eigen­ar­ten, aber auch erheb­li­chen Ein­schrän­kun­gen mei­ner Kin­der durch FASD zu ver­ste­hen und ent­spre­chend damit umge­hen zu können.

Mir ist es wich­tig, über diese Behin­de­rung sowie deren Ver­meid­bar­keit auf­zu­klä­ren, den Aus­tausch mit betrof­fe­nen Eltern zu pfle­gen und kon­kret zu hel­fen, über den Ver­ein Pro­jekte anzu­sto­ßen, wel­che die fach­li­chen Vor­aus­set­zun­gen für FASD-gerechte Unter­stüt­zung klä­ren und hel­fen, das Leben mit FASD lang­fris­tig zu verbessern.

Bei mei­ner Ver­eins­ar­beit werde ich mich auf­grund mei­nes kauf­män­ni­schen Beru­fes um die Finan­zen des Ver­eins küm­mern und bei der Bud­ge­tie­rung und Finan­zie­rung kon­kre­ter Pro­jekte meine Erfah­run­gen einbringen.

Bea­trix Sünje Börensen

Bea­trix Sünje Bören­sen, Vorstandsmitglied. 

lch bin Mut­ter eines Pfle­ge­sohns, bei dem kurz nach der Ein­schu­lung im Jahr 2021 FASD dia­gnos­ti­ziert wurde. Ein typi­scher Zeit­punkt für das Auf­fal­len der damit ver­bun­de­nen Beson­der­hei­ten. Hätte ich nicht zufäl­lig zeit­gleich den Zei­tungs­ar­ti­kel Ein fol­gen­schwe­rer Schluck in der SHZ gele­sen, würde ich ver­mut­lich heute noch rät­seln, warum mein Pfle­ge­sohn so anders ist.

Auch dies ist kein Ein­zel­schick­sal. Sehr häu­fig sind der Dia­gnose FASD schon zahl­lose Besu­che bei Ergo­the­ra­peu­ten, Logo­pä­den und Kin­der­ärz­ten vor­aus­ge­gan­gen. Aber nie­mand hat die losen Enden zusam­men­ge­fügt und das große Ganze dahin­ter gese­hen. Beson­ders bedau­er­lich, da eine mög­lichst frühe Dia­gnose wich­tig ist, um den Betrof­fe­nen das Leben zu erleich­tern und Fol­ge­schä­den zu vermeiden.

Daher treibt mich das ver­brei­tete Nicht­wis­sen über das Fetale Alko­hol­syn­drom an. Und auch wie
gefähr­lich ein ein­zi­ges Glas Wein wäh­rend einer Schwan­ger­schaft sein kann.

Die Unsicht­bar­keit die­ser Behin­de­rung, die Irrever­si­bi­li­tät mit ihren lebens­läng­lich ver­hee­ren­den
Fol­gen für die Betrof­fe­nen und natür­lich die abso­lute Ver­meid­bar­keit müs­sen mehr in das
Bewusst­sein der Öffent­lich­keit gerückt werden.

Aber ich möchte auch Mut machen. Durch ein ver­ständ­nis­vol­les fami­liä­res Umfeld mit zusätz­li­cher
Unter­stüt­zung durch Ärzte, Schu­len, Ämter und Behör­den sind posi­tive Ent­wick­lun­gen möglich.

Dazu aber bedarf es inten­si­ver Auf­klä­rung und guter Vernetzung.

Vero­nika Thormann

Vero­nika Thor­mann, Vorstandsmitglied. 

Ich bin Mut­ter eines Pfle­ge­sohns (4 Jahre) mit der Dia­gnose pFAS.

Schon vor der offi­zi­el­len Dia­gnose habe ich mich mit dem „Anders­sein“ von unse­rem Pfle­ge­sohn aus­ein­an­der­ge­setzt. Ich wollte ihn ver­ste­hen und best­mög­lich unter­stüt­zen und begleiten.

Im Früh­jahr 2022 besuchte ich ein Tages­se­mi­nar zum Thema FASD bei Ralf Neier. In vie­len Semi­nar­in­hal­ten konnte ich unse­ren Pfle­ge­sohn wie­der­fin­den. Nun wusste ich, das ist der Anfang mei­ner Reise.

Im Herbst 2022 begann ich die Aus­bil­dung zur FASD-Fachkraft und habe diese erfolg­reich abge­schlos­sen. Ursprüng­lich wollte ich sie „nur“ für uns als Fami­lie und unse­ren Pfle­ge­sohn nut­zen. Je tie­fer ich in die The­ma­tik ein­ge­taucht bin, desto kla­rer habe ich erkannt, wie viel Auf­klä­rungs­ar­beit noch in allen Berei­chen not­wen­dig ist. Lei­der gibt es noch viel zu viele Päd­ago­gen, The­ra­peu­ten, Ärzte und Mit­men­schen, die von FASD
noch nichts gehört haben. Oder FASD wird leicht­fer­tig als aktu­elle Mode-Behinderung abge­tan, miss­ver­stan­den und in ihrer Kom­ple­xi­tät nicht begriffen.

Das emp­finde ich als sehr erschre­ckend, weil ich zwi­schen­zeit­lich weiß, dass eine unzu­rei­chende
und fal­sche Beglei­tung der Kin­der fatale Aus­wir­kun­gen auf ihre Zukunft haben kann. Mein Ziel ist es, den Eltern/Adoptiveltern/Pflegeeltern die­ser Kin­der neue Mög­lich­kei­ten für die her­aus­for­dernde All­tags­be­wäl­ti­gung zu eröff­nen und ihnen eine unter­stüt­zende Beglei­tung zu
geben.

Des Wei­te­ren will ich Bewusst­sein dafür schaf­fen, wie wert­voll ein leben­di­ger Aus­tausch mit ande­ren Eltern ist, die sich für diese beson­dere und her­aus­for­dernde Auf­gabe ent­schie­den haben. Außer­dem braucht es Prä­ven­ti­ons­ar­beit: FASD ist zu 100% vermeidbar!

Im Wis­sen, dass mein Her­zens­an­lie­gen gemein­sam wesent­lich leich­ter zu ver­wirk­li­chen ist, habe ich mich zum Vor­stands­mit­glied wäh­len las­sen, um mich mit mei­nen Fähig­kei­ten auf eine gute und nach­hal­tige Weise ein­brin­gen zu können.

Dr. Jan Oli­ver Schönfeldt

Dr. Jan Oli­ver Schön­feldt, Grün­dungs­mit­glied und Fach­arzt für Kinder- und Jugendmedizin.

Als ich das erste Mal mit dem Thema FASD kon­fron­tiert wurde, war ich noch Schü­ler und besuchte die 12. Klasse des Gym­na­si­ums: Meine Groß­tante beschäf­tigte damals einen jun­gen Mann, der sich um einige Dinge in ihrem Haus­halt küm­merte. Er war sehr zuver­läs­sig und sym­pa­thisch und sehr bedacht keine Feh­ler zu machen. Äußer­lich war er gänz­lich unauf­fäl­lig. Tie­fer gehende Gesprä­che konnte man mit ihm aller­dings nicht füh­ren, sein Schrift­bild war fast unle­ser­lich. Schnell merkte ich, dass sich die Unter­hal­tun­gen immer wie­der im Kreis dreh­ten. Meine Groß­tante ver­riet mir auf Nach­frage, dass die Mut­ter des jun­gen Man­nes wäh­rend der Schwan­ger­schaft Alko­hol getrun­ken hatte.

Wäh­rend mei­nes Medi­zin­stu­di­ums war „FASD“ kein Thema, weder in den Vor­le­sun­gen noch in den zahl­rei­chen Prak­tika. In mei­ner Fach­arzt­aus­bil­dung auf der Neugeborenen-Station hörte ich dann von Entzugs-Symptomen bei Kin­dern dro­gen­ab­hän­gi­ger Müt­ter, die gele­gent­lich einer The­ra­pie bedurften.

Erst in mei­ner prak­ti­schen Arbeit im Insti­tut für Kin­der­n­eu­ro­lo­gie wurde mir die Trag­weite des The­mas „FASD“ bewusst. Hier wurde ich mir deut­lich wie viel Unwis­sen­heit es zu die­sem Thema gibt, auch bei ärzt­li­chen Kol­le­gen und Insti­tu­tio­nen, die es eigent­lich bes­ser wis­sen müss­ten. Mitt­ler­weile betreuen wir im Insti­tut mehr als 100 Fami­lien mit Kin­dern, die von FASD betrof­fen sind. Mein Respekt vor der Arbeit der Eltern und der Pfle­ge­fa­mi­lien ist grenzenlos.

Ich sehe den Sinn in der Grün­dung und Mit­ar­beit im FASD Fach­zen­trum Ham­burg darin, für mehr Auf­klä­rung zum Thema „FASD“ zu sor­gen, sowohl in der Bevöl­ke­rung wie auch bei ärzt­li­chen Kol­le­gen, Jugend­äm­tern und ver­gleich­ba­ren Insti­tu­tio­nen. Außer­dem möchte ich mich um eine Wei­ter­be­treu­ung jun­ger Erwach­se­ner mit FASD küm­mern, hier sehe ich einen gro­ßen Handlungsbedarf.

Clau­dia Schwarzlmüller

Clau­dia Schwarzl­mül­ler, Grün­dungs­mit­glied und Diplom-Psychologin. 

Als Inha­be­rin der „Fort­bil­dungs­aka­de­mie Ham­burg“ erstaunt mich in unse­ren Fort­bil­dun­gen immer wie­der das Nicht-Wissen der päd­ago­gi­schen und the­ra­peu­ti­schen Fach­kräfte über FASD. Auch in mei­ner eige­nen Aus­bil­dung wurde es nur am Rande erwähnt.

In der prak­ti­schen Arbeit mit Kin­dern hatte ich bei einem Bera­tungs­ter­min in einer Kita ein Schlüs­sel­er­leb­nis: Ich ent­deckte auf mei­nem Weg durch die erste Kin­der­gruppe ein Kind mit den typi­schen FASD-Gesichtsauffälligkeiten. Im zwei­ten Raum fiel mir ein wei­te­res Kind auf und in der rich­ti­gen Gruppe ange­kom­men ein drit­tes. Obwohl ich stark an mei­ner Wahr­neh­mung zwei­felte („gleich drei Kin­der in einer Kita – unmög­lich“) fragte ich die Päd­ago­gen nach den Kin­dern und stellte dabei fest, dass es ein sehr auf­fäl­li­ges, für FASD typi­sches Ver­hal­ten sowie sehr unklare Dia­gno­sen und Gut­ach­ten gab und dass die drei Kin­der Geschwis­ter waren. Es war zu die­sem Zeit­punkt unmög­lich, für diese Kin­der eine gute Diagnostik-Möglichkeit für FASD in Ham­burg zu fin­den und die Wider­stände auf allen Sei­ten waren groß.

Ich freue mich, dass mit dem FASD-Fachzentrum eine drin­gend benö­tigte Anlauf­stelle in Ham­burg ent­steht. Ich selbst sehe meine Auf­gabe darin, in Fort­bil­dun­gen der Kita-Kräfte, die meist als erste außer­halb der Fami­lie mit den Kin­dern in engen Kon­takt kom­men, ein Bewusst­sein für die­ses Syn­drom zu schaf­fen und auch dar­über hin­aus bera­tend tätig zu werden.

Regina Stubbe

Mein Name ist Regina Stubbe und ich habe seit 12 Jah­ren das Glück, eine wun­der­volle Pfle­ge­toch­ter zu haben. Vor eini­gen Jah­ren wurde bei ihr die Her­aus­for­de­rung einer Feta­len Alko­hol­spek­trums­tö­rung (FASD) dia­gnos­ti­ziert. Der Weg bis zur Dia­gnose war lang und vol­ler Höhen und Tie­fen, aber ich habe nie auf­ge­hört, für sie und andere Fami­lien wie unsere zu kämpfen.

Seit meh­re­ren Jah­ren bin ich aktiv im FASD Ver­ein enga­giert, wo ich wert­volle Unter­stüt­zung und Infor­ma­tio­nen gefun­den habe. Heute bin ich stolz dar­auf, die Posi­tion der Kas­sen­war­tin inne­zu­ha­ben und einen akti­ven Bei­trag zur Ver­bes­se­rung der Situa­tion von Men­schen mit FASD zu leis­ten. Mein Ziel ist es, Bewusst­sein zu schaf­fen, Res­sour­cen bereit­zu­stel­len und ein unter­stüt­zen­des Netz­werk für Fami­lien zu schaf­fen, die mit ähn­li­chen Her­aus­for­de­run­gen kon­fron­tiert sind.

Neben mei­nem Enga­ge­ment für die FASD-Gemeinschaft genieße ich lange Spa­zier­gänge und kost­bare Momente mit mei­ner Fami­lie. Trotz der Her­aus­for­de­run­gen fühle ich mich jung und vol­ler Ener­gie, bereit, einen posi­ti­ven Ein­fluss zu hin­ter­las­sen und die Welt für meine Pfle­ge­toch­ter und andere Betrof­fene zu einem bes­se­ren Ort zu machen.

Andrea Kro­ne­meyer

Ich lebe in Han­no­ver, bin ver­hei­ra­tet und habe 3 Kin­der. Ich arbeite seit 18 Jah­ren als Erzie­hungs­stelle bei einem freien Jugend­hil­fe­trä­ger in Hil­des­heim. Ich betreue 2 Kin­der im Alter von 10 + 7, beide haben die Dia­gnose FAS.

Meine Aus­bil­dung zur FASD-Fachkraft habe ich in Ber­lin gemacht. Diese hat sehr dazu bei­getra­gen meine Hal­tung in der Arbeit mit Kin­dern zu ver­än­dern bzw. anzu­pas­sen. Ich möchte mein Wis­sen und meine Erfah­run­gen wei­ter­ge­ben und mit ande­ren teilen.


FASD-Fachzentrum Ham­burg e.V.

Beschlos­sen auf der Grün­dungs­ver­samm­lung am 18. 02. 2019

§ 1 Name und Sitz

1. Der Ver­ein führt den Namen „FASD-Fachzentrum Ham­burg e.V.”

2. Der Ver­ein hat sei­nen Sitz in Hamburg.

§ 2 Geschäftsjahr

Das Geschäfts­jahr des Ver­eins ist das Kalenderjahr.

§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Ver­ein ver­folgt aus­schließ­lich und unmit­tel­bar gemein­nüt­zige Zwe­cke im Sinne des Abschnitts „steu­er­be­güns­tigte Zwe­cke” der Abgabenordnung.

Der Ver­ein ist selbst­los tätig; er ver­folgt nicht in ers­ter Linie eigen­wirt­schaft­li­che Zwecke.

Mit­tel des Ver­eins dür­fen nur für die sat­zungs­mä­ßi­gen Zwe­cke ver­wen­det wer­den. Die Mit­glie­der erhal­ten keine Zuwen­dun­gen aus Mit­teln des Vereins

Es darf keine Per­son durch Aus­ga­ben, die dem Zweck des Ver­eins fremd sind, oder durch unver­hält­nis­mä­ßig hohe Ver­gü­tun­gen begüns­tigt werden.

Der Ver­ein kann für aus­ge­wählte Pro­jekte Ver­gü­tun­gen für die geleis­te­ten Arbei­ten eines Mit­glieds im Rah­men einer Hono­rar­ver­ein­ba­rung bzw. im Rah­men eines Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses zah­len, soweit diese in ihrer Höhe ver­kehrs­üb­lich und ange­mes­sen sind. 

§ 4 Ziele, Zweck und Aufgaben

Der Ver­ein ist par­tei­po­li­tisch und kon­fes­sio­nell neutral.

Zweck des Ver­eins ist die För­de­rung der öffent­li­chen Gesund­heits­pflege und des öffent­li­chen Gesund­heits­we­sens und des Wohlfahrtswesens.

Der Sat­zungs­zweck wird ins­be­son­dere ver­wirk­licht durch:

a) All­ge­meine Auf­klä­rung zu FASD über Medien, Ver­an­stal­tun­gen und Seminare 

b) Ver­rin­ge­rung der auf FASD zurück­zu­füh­ren­den nach­tei­li­gen Fol­gen im Lebens­ver­lauf von Betrof­fe­nen unter Ein­be­zie­hung von Bildungs‑, Gesundheits- und Rechtswesen

c) Ver­bes­se­rung in der Ver­sor­gung und Behand­lung Betrof­fe­ner durch Ver­net­zung bereits bestehen­der dia­gnos­ti­scher und the­ra­peu­ti­scher Ein­rich­tun­gen, bis hin zur Schaf­fung neuer Kon­zepte zur sozi­al­psych­ia­tri­schen Betreu­ung im Alltag 

d) Unter­stüt­zung von FASD-Betroffenen und ihren Ange­hö­ri­gen gegen­über Behör­den und Ämtern

e) Aus­wei­tung der Prä­ven­ti­ons­ar­beit in Zusam­men­ar­beit mit poli­ti­schen Entscheidungs-trägern und Gesetz­ge­bern sowie Schu­len und Universitäten

f) Unter­stüt­zung und Vor­an­trei­ben der wis­sen­schaft­li­chen For­schung zu FASD und ver­wand­ten Fel­dern in Deutschland

g) Der Ver­ein ver­steht sich gleich­zei­tig als Fach­zen­trum, wel­ches ein größt­mög­li­ches Spek­trum an Bera­tung und Ver­mitt­lung von Hil­fen für Betrof­fene, Ange­hö­rige und Fach­leute anstrebt. 

h) Auf­bau von Dia­gnose, Therapie- und Betreu­ungs­mög­lich­kei­ten, auch für Erwachsene.

h) Orga­ni­sa­tion von Pro­jek­ten im Sinne der oben genann­ten Ziele, inkl. deren Finanzierung

§ 5 Mitgliedschaft

Als Mit­glie­der kön­nen auf­ge­nom­men werden:

1. natür­li­che Per­so­nen, die das 18. Lebens­jahr voll­endet haben

2. Ver­eine und Per­so­nen­ver­ei­ni­gun­gen von Pflege- und Adop­tiv­el­tern, sowie FASD-Betroffenen

3. andere juris­ti­sche Per­so­nen, die selbst als gemein­nüt­zig aner­kannt sind

4. Ehren­mit­glie­der

Für die Ehren­mit­glied­schaft kann jede natür­li­che Per­son vor­ge­schla­gen wer­den. Über die Ver­lei­hung der Ehren­mit­glied­schaft ent­schei­det der Vor­stand. Die Ehren­mit­glied­schaft ist bei­trags­frei. Das vor­ge­schla­gene Ehren­mit­glied kann die Ehren­mit­glied­schaft jeder­zeit auf­ge­ben, indem es eine ent­spre­chende Erklä­rung dem Ver­ein gegen­über abgibt. Die Ehren­mit­glied­schafts­ur­kunde ist zurück zu geben.

5. För­der­mit­glie­der

Die Mit­glied­schaft in dem Ver­ein erfolgt durch schrift­li­che Bei­tritts­er­klä­rung. Über den Auf­nah­me­an­trag ent­schei­det der Vor­stand. Er unter­rich­tet die bewer­bende Per­son unver­züg­lich schrift­lich über die Entscheidung.

Der Vor­stand ist berech­tigt, durch Mehr­heits­be­schluss die Auf­nahme in den Ver­ein abzulehnen.

Die Mit­glied­schaft endet:

  1. durch schrift­li­che Erklä­rung zum Jah­res­wech­sel, wenn die Erklä­rung dem Vor­stand bis zum 30.09. des lau­fen­den Jah­res zuge­gan­gen ist.
  2. mit dem Tode des Mitglieds.
  3. durch Auf­lö­sung der Per­so­nen­ver­ei­ni­gung oder der juris­ti­schen Person.
  4. auf Beschluss des Vor­stan­des, wenn ein Mit­glied bis zum Ablauf des Kalen­der­jah­res sei­nen Mit­glieds­bei­trag nicht bezahlt hat und dem Vor­stand hier­über trotz Mah­nung keine Erklä­rung abgibt.
  5. auf Beschluss der Mit­glie­der­ver­samm­lung im Falle ver­eins­schä­di­gen­den Ver­hal­tens, Ver­sto­ßes gegen die Sat­zung oder ord­nungs­ge­mäß gefass­ter Beschlüsse der Mit­glie­der­ver­samm­lung. Nach Ein­gang des Aus­schluss­an­tra­ges beim Vor­stand kann die­ser das Ruhen der Mit­glied­schaft beschlie­ßen. Dem Mit­glied muss vor der Mit­glie­der­ver­samm­lung zum Aus­schluss aus dem Ver­ein Gele­gen­heit zur Anhö­rung gege­ben werden.

§ 6 Vereinsmittel

Die Mit­tel zur Durch­füh­rung sei­ner sat­zungs­ge­mä­ßen Aus­ga­ben erhält der Ver­ein durch:

  1. Mit­glieds­bei­träge
  2. Geld- und Sachspenden
  3. sons­tige Zuwendungen

Mit­tel des Ver­eins dür­fen nur für die sat­zungs­ge­mä­ßen Zwe­cke ver­wen­det wer­den. Die Mit­glie­der erhal­ten keine Zuwen­dun­gen aus Mit­teln des Ver­eins. Es darf keine Per­son durch Aus­ga­ben, die dem Zweck des Ver­eins fremd sind, oder durch unver­hält­nis­mä­ßige Ver­gü­tun­gen begüns­tigt werden.

§ 7 Mitgliedsbeiträge

Die Mit­glie­der zah­len Bei­träge, deren Höhe vom Vor­stand fest­ge­legt wird. Der Vor­stand kann in Här­te­fäl­len auf Antrag Stun­dung, Bei­trags­er­mä­ßi­gung oder Bei­trags­er­lass gewähren.

§ 8 Organe des Vereins

Organe des Ver­eins sind:

1. der Vorstand

2. die Mitgliederversammlung

§ 9 Der Vorstand

Der Vor­stand besteht aus 5 Personen: 

  • der/dem 1. und 2. Vorsitzenden
  • der/dem 1. und 2. stell­ver­tre­ten­den Vorsitzenden
  • und einem Kassenwart/in

In den erwei­ter­ten Vor­stand kön­nen bis zu vier Beisitzer/innen für beson­dere Auf­ga­ben gewählt werden.

Vor­stand im Sinne des § 26 BGB sind: die Vor­sit­zen­den, die Ver­tre­ter, der Kassenwart.

1. Zur Ver­tre­tung des Ver­eins ist jedes Vor­stands­mit­glied ein­zeln vertretungsberechtigt.

2. Der Vor­stand ist beschluss­fä­hig, wenn min­des­tens drei Vor­stands­mit­glie­der am Vor­stands­ge­spräch oder an der schrift­li­chen aber auch elek­tro­ni­schen, Abstim­mung teilnehmen.

3. Die Vor­stands­mit­glie­der wer­den von der Mit­glie­der­ver­samm­lung für die Dauer von zwei Jah­ren gewählt.  Die amtie­ren­den Vor­stands­mit­glie­der blei­ben so lange im Amt, bis ihre Nachfolger/innen gewählt wor­den sind und ihr Amt aus­füh­ren können.

4. Dem Vor­stand oblie­gen die Füh­rung der lau­fen­den Geschäfte des Ver­eins und die Durch­füh­rung der Beschlüsse der Mit­glie­der­ver­samm­lung. Ins­be­son­dere kann er zur Bear­bei­tung von fach­li­chen The­men kom­pe­tente Per­so­nen her­an­zie­hen. Die Ein­stel­lung von Mit­ar­bei­tern gegen Bezah­lung ist nur mit Zweidrittel-Mehrheitsbeschluss des Vor­stan­des mög­lich und nur pro­jekt­ge­bun­den mög­lich, soweit diese die Gemein­nüt­zig­keit nicht gefährden. 

5. Sat­zungs­än­de­run­gen aus for­ma­len Grün­den, die von Gerichts‑, Finanz- und Auf­sichts­be­hör­den ver­langt wer­den, kann der Vor­stand von sich aus beschließen.

6. Der Vor­stand gibt sich eine Geschäfts­ord­nung. Der Vor­stand tagt nach Erfor­der­nis­sen, hierzu wird er von einem Vor­stands­mit­glied ein­be­ru­fen. Die Ein­be­ru­fung ist nach den Bestim­mun­gen der Geschäfts­ord­nung vor­zu­neh­men. Der Vor­stand beschließt mit ein­fa­cher Mehr­heit, auch bei schrift­li­chen und elek­tro­ni­schen Abstimmungen.

7. Der Vor­stand kann für bestimmte Auf­ga­ben Aus­schüsse bil­den. Diese Aus­schüsse sind allein dem Vor­stand gegen­über verantwortlich.

8. Eine Beschluss­fas­sung des Vor­stan­des ist auch ohne Ein­be­ru­fung einer Vor­stands­sit­zung in schrift­li­cher Form per Post oder auf elek­tro­ni­schem Weg möglich.

9. Der Vor­stand ist beschränkt haft­bar. Aus­ge­nom­men sind grobe Fahr­läs­sig­keit und Vorsatz. 

§ 10 Rechnungsprüfer 

1. Die Mit­glie­der­ver­samm­lung wählt für die Dauer von zwei Jah­ren zwei Rechnungsprüfer/innen.

2. Die Rechnungsprüfer/innen haben die Auf­gabe, die Geschäfts­füh­rung des Vor­stan­des auf die Ein­hal­tung der ver­gan­ge­nen Beschlüsse unter wirt­schaft­li­chen Aspek­ten und die Rich­tig­keit der kas­sen­mä­ßi­gen Abwick­lung zu prüfen.

3. Die Rech­nungs­prü­fer sind nur der Mit­glie­der­ver­samm­lung gegen­über verantwortlich.

§ 11 Die Mitgliederversammlung

1. Die ordent­li­che Mit­glie­der­ver­samm­lung ist vom Vor­stand nach Bedarf min­des­tens ein­mal jähr­lich einzuberufen.

2. Die Ein­be­ru­fung hat schrift­lich, per Brief, Fax oder E‑Mail zu erfol­gen. Die Mit­glie­der geben dem Vor­stand schrift­lich bekannt, ob sie die Ein­be­ru­fung per Brief, Fax oder E‑Mail wünschen.

3. Die Ein­la­dung gilt allen Mit­glie­dern als zuge­gan­gen, wenn sie an die letzte dem Vor­stand bekannte Adresse geschickt wurde.

4. Zu einer ordent­li­chen Mit­glie­der­ver­samm­lung ist mit einer Frist von min­des­tens vier Wochen, zu einer außer­or­dent­li­chen Mit­glie­der­ver­samm­lung mit einer Frist von min­des­tens zwei Wochen einzuladen.

5. Stimm­be­rech­tigt sind nur Mit­glie­der, deren Mit­glieds­bei­träge für das lau­fende Jahr ent­rich­tet sind oder als ent­rich­tet gelten.

6. Eine zur Beschluss­fas­sung anste­hende Sat­zungs­än­de­rung ist in der Ein­la­dung zur Ver­samm­lung beson­ders zu kenn­zeich­nen. Gül­ti­ger und vor­ge­se­he­ner Sat­zungs­text sind bei­zu­fü­gen. Die Ände­rung ist den Mit­glie­dern drei Monate vor der Mit­glie­der­ver­samm­lung, auf der sie behan­delt wer­den soll, zuzu­stel­len. Kom­men­tare und Ände­rungs­vor­schläge sind spä­tes­tens sechs Wochen vor dem Ter­min dem Vor­stand zuzusenden.

7. Die Mit­glie­der­ver­samm­lung ist berech­tigt, die vor­ge­se­hene Tages­ord­nung zu ändern und/oder zu ergän­zen. Die­ses gilt nicht für Wah­len, Sat­zungs­än­de­run­gen und die Auf­lö­sung des Ver­eins. Ände­rungs­vor­schläge müs­sen spä­tes­tens 10 Tage vor der Ver­samm­lung schrift­lich ein­ge­reicht wer­den. Ände­rungs­vor­schläge kön­nen auch am Tage der Mitglieder-versammlung bean­tragt und durch ein­fa­che Mehr­heit beschlos­sen werden.

8. Die Mit­glie­der­ver­samm­lung wird grund­sätz­lich von einem Vor­stands­mit­glied gelei­tet. In Aus­nah­me­fäl­len kann die Mit­glie­der­ver­samm­lung einen ande­ren Ver­samm­lungs­lei­ter bestim­men. Ist kein Vor­stands­mit­glied anwe­send, bestimmt die Mit­glie­der­ver­samm­lung eine/n Versammlungsleiter/in aus ihrer Mitte.

9. Die ordent­li­che Mit­glie­der­ver­samm­lung hat ins­be­son­dere fol­gende Aufgaben:

  • Ent­ge­gen­nahme des Geschäfts­be­richts des Vor­stan­des, der Berichte der Rechnungsprüfer/innen und etwa­iger Ausschüsse.
  • Ent­las­tung des Vorstandes
  • Wahl der Mit­glie­der des Vor­stan­des, der Rech­nungs­prü­fer und der Aus­schüsse. Bei Stim­men­gleich­heit ent­schei­det eine Stichwahl.
  • Geneh­mi­gung des Haushaltsplanes
  • Beschluss­fas­sung von Satzungsänderungen
  • Ver­eins­auf­lö­sung

10. Jede ord­nungs­ge­mäß ein­be­ru­fene Mit­glie­der­ver­samm­lung ist beschluss­fä­hig. Sie ent­schei­det mit ein­fa­cher Mehr­heit der abge­ge­be­nen Stim­men. Ein Mit­glied kann bis zu 2 abwe­sende Mit­glie­der ver­tre­ten, wenn eine schrift­li­che Voll­macht des abwe­sen­den Mit­glieds vor­ge­legt wird. Bei Abstim­mun­gen muss auf Antrag eines stimm­be­rech­tig­ten Mit­glieds geheim abge­stimmt wer­den. Stim­men­gleich­heit bedeu­tet Ablehnung.

11. Sat­zungs­än­de­run­gen bedür­fen einer 3/4‑Mehrheit der abge­ge­be­nen Stimmen.

12. Über Anträge, Beschlüsse und Abstim­mun­gen ist ein Pro­to­koll zu fer­ti­gen, das vom Ver­samm­lungs­lei­ter und vom Schrift­füh­rer zu unter­zeich­nen ist. Das Pro­to­koll ist spä­tes­tens sechs Wochen nach der Ver­samm­lung den Mit­glie­dern zuzustellen.

§ 12 Vereinsauflösung

1. Eine Auf­lö­sung des Ver­eins kann nur durch eine beson­ders für die­sen Zweck ein­be­ru­fene Mit­glie­der­ver­samm­lun­gen erfol­gen. Für die Auf­lö­sung des Ver­eins ist eine Mehr­heit von 3/4 der anwe­sen­den Stimm­rechte erforderlich.

2. Die glei­che Ver­samm­lung beschließt auch die Liquidatoren.

3. Bei Auf­lö­sung des Ver­eins oder bei Weg­fall steu­er­be­güns­tig­ter Zwe­cke, fällt das Ver­eins­ver­mö­gen an FASD Deutsch­land e.V. der es unmit­tel­bar und aus­schließ­lich für gemein­nüt­zige oder mild­tä­tige Zwe­cke zu ver­wen­den hat.

4. Die Mit­glie­der erhal­ten bei ihrem Aus­schei­den oder bei Auf­lö­sung, bzw. Auf­he­bung des Ver­eins weder die ein­ge­zahl­ten Bei­träge zurück, noch haben sie einen Anspruch auf das Ver­mö­gen des Vereins.

Diese Sat­zung tritt am Tage ihres Ein­tra­ges in das Ver­eins­re­gis­ter in Kraft.


Scan des Schreibens mit der Eintragung im Handelsregister
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