Gemeinsam gegen FASD: Die Satzung des FASD-Fachzentrums Hamburg e.V.
Tobias Wolff
Tobias Wolff, Gründungsmitglied und Projektleitung.
Als Vater von drei Pflegekindern bin ich seit 2005 im Hamburger Pflegekinderwesen unterwegs. Durch die FASD-Diagnose bei einem unserer Pflegekinder habe ich selbst – zum Teil leidvolle – Erfahrungen gemacht, wie mit dem Thema FASD umgegangen bzw. nicht umgegangen wird. Um dies im positiven Sinne beeinflussen und letztlich verbessern zu können, habe ich mich entschlossen, mit anderen Angehörigen und Fachleuten das FASD-Fachzentrum Hamburg zu gründen.
Selbst habe ich 15 Jahre an einer Stadtteilschule in Hamburg als Tutor gearbeitet und bin mit dem Thema Inklusion und Schule gut vertraut.
Ich habe die Ausbildung zur FASD-Fachkraft absolviert und möchte mich und meine Kompetenzen vor allem für den Bereich Kinder, Jugendliche und das Pflegekinderwesen einsetzen. Eines meiner Ziele ist es, in Ämtern und Einrichtungen ein Bewusstsein für FASD zu schaffen und bei den Angehörigen und Umgangspersonen, die mit von FASD betroffenen Kindern und Jugendlichen leben, für mehr Akzeptanz und Verständnis zu sorgen. Des Weiteren möchte ich erreichen, dass Pflegeeltern finanziell besser unterstützt werden, gerade wenn sie durch die Diagnose FASD gezwungen sind, ihre Arbeitszeit zu reduzieren oder gänzlich niederzulegen.
Ich erlebe täglich selbst, mit wieviel Energieaufwand es verbunden ist, einen guten Rahmen für ein Kind mit FASD zu schaffen und langfristig zu erhalten. Ich habe die Erfahrung machen dürfen, dass es sich überaus lohnt, diesen mühsamen Weg mit unserem Jungen zu gehen.
Timm Theen
Timm Friedrich Theen, Gründungsmitglied, Projektleitung und Dipl.-Sozialarbeiter, Dipl.-Sozialpädagoge (FH).
Ich bin Teilhaber von KiWo Vormundschaften und tätig als freiberuflicher Vormund, Ergänzungspfleger und Verfahrensbeistand für Hamburger Amtsgerichte. Ich berate im Schwerpunkt Vormundschaft und Ergänzungspflegschaften für die Hamburger Kinder- und Jugendhilfe.
„Die Menschen stärken, die Sachen klären.“
Hartmut von Hentig
Als Berufsvormund von Mündeln mit FASD-Herausforderungen beschäftige ich mich mit den komplexen Erscheinungsformen von FASD, vor allem im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe und als gesetzlicher Vertreter von Minderjährigen. Darüber hinaus berate ich (Pflege-)Familien und Unterstützer*innen unter anderem im Umgang mit Familiengerichten, Vormündern und Jugendämtern, um die alltäglichen Achterbahnfahrten mit diesen besonderen Kindern und Jugendlichen lebensnah zu gestalten und ein Mindestmaß an behördlicher Hilfe und nachhaltiger Unterstützung zu erreichen. Aus eigener Erfahrung muss ich leider immer wieder feststellen, dass gerade im Fachbereich soziale Arbeit, unter den Fachkräften im ASD, im Vormundschaftsbereich, bei Familiengerichten, bei Trägern und in fast allen Behörden eine enorme Unwissenheit besteht, die zwangsläufig zu einer systematischen Unterversorgung von Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen mit FASD führt.
Es ist ein Stück Pionierarbeit, aus den eigenen Erfahrungen für Angehörige und Unterstützer in deren behördlichen Abenteuern professionelle Klarheit zu schaffen und ihre Haltung im Umgang mit den Herausforderungen zu stärken. Ich möchte diese — ich nenne sie „FASD-Lebenswelt-Helden“ — allgemein ermutigen, sich weiter für das Wohl der Betroffenen einzusetzen, dies einzufordern und notfalls einzuklagen.
Mit meiner Beteiligung am Fachzentrum FASD Hamburg möchte ich der anhaltenden Hilflosigkeit entgegenwirken, wegen der sich Helfersysteme, Pflegefamilien und Unterstützer*innen oft frustriert, ausgebrannt und gedemütigt von den Betroffenen abwenden, oft aus Selbstschutz. Denn dies hat jedes Mal dramatische bis katastrophale Konsequenzen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit FASD.
Kay Sausaat
Kay Sausaat, Gründungs- und Vorstandsmitglied.
Ich bin leiblicher Vater von zwei heranwachsenden Söhnen, die beide im Dezember 2018 die Diagnose FASD erhalten haben. Dass nach Jahren der Ungewissheit endlich eine Diagnose gestellt werden konnte, habe ich zum einen einem aufgeschlossenen Kinderarzt und zum anderen einem betroffenen Pflegevater zu verdanken. Von dieser Behinderung hatte ich zuvor noch nie gehört. Im praktischen Alltag hilft es mir und meiner Familie sehr, die besonderen Eigenarten, aber auch erheblichen Einschränkungen meiner Kinder durch FASD zu verstehen und entsprechend damit umgehen zu können.
Mir ist es wichtig, über diese Behinderung sowie deren Vermeidbarkeit aufzuklären, den Austausch mit betroffenen Eltern zu pflegen und konkret zu helfen, über den Verein Projekte anzustoßen, welche die fachlichen Voraussetzungen für FASD-gerechte Unterstützung klären und helfen, das Leben mit FASD langfristig zu verbessern.
Bei meiner Vereinsarbeit werde ich mich aufgrund meines kaufmännischen Berufes um die Finanzen des Vereins kümmern und bei der Budgetierung und Finanzierung konkreter Projekte meine Erfahrungen einbringen.
Beatrix Sünje Börensen
Beatrix Sünje Börensen, Vorstandsmitglied.
lch bin Mutter eines Pflegesohns, bei dem kurz nach der Einschulung im Jahr 2021 FASD diagnostiziert wurde. Ein typischer Zeitpunkt für das Auffallen der damit verbundenen Besonderheiten. Hätte ich nicht zufällig zeitgleich den Zeitungsartikel Ein folgenschwerer Schluck in der SHZ gelesen, würde ich vermutlich heute noch rätseln, warum mein Pflegesohn so anders ist.
Auch dies ist kein Einzelschicksal. Sehr häufig sind der Diagnose FASD schon zahllose Besuche bei Ergotherapeuten, Logopäden und Kinderärzten vorausgegangen. Aber niemand hat die losen Enden zusammengefügt und das große Ganze dahinter gesehen. Besonders bedauerlich, da eine möglichst frühe Diagnose wichtig ist, um den Betroffenen das Leben zu erleichtern und Folgeschäden zu vermeiden.
Daher treibt mich das verbreitete Nichtwissen über das Fetale Alkoholsyndrom an. Und auch wie gefährlich ein einziges Glas Wein während einer Schwangerschaft sein kann.
Die Unsichtbarkeit dieser Behinderung, die Irreversibilität mit ihren lebenslänglich verheerenden Folgen für die Betroffenen und natürlich die absolute Vermeidbarkeit müssen mehr in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt werden.
Aber ich möchte auch Mut machen. Durch ein verständnisvolles familiäres Umfeld mit zusätzlicher Unterstützung durch Ärzte, Schulen, Ämter und Behörden sind positive Entwicklungen möglich.
Dazu aber bedarf es intensiver Aufklärung und guter Vernetzung.
Veronika Thormann
Veronika Thormann, Vorstandsmitglied.
Ich bin Mutter eines Pflegesohns (4 Jahre) mit der Diagnose pFAS.
Schon vor der offiziellen Diagnose habe ich mich mit dem „Anderssein“ von unserem Pflegesohn auseinandergesetzt. Ich wollte ihn verstehen und bestmöglich unterstützen und begleiten.
Im Frühjahr 2022 besuchte ich ein Tagesseminar zum Thema FASD bei Ralf Neier. In vielen Seminarinhalten konnte ich unseren Pflegesohn wiederfinden. Nun wusste ich, das ist der Anfang meiner Reise.
Im Herbst 2022 begann ich die Ausbildung zur FASD-Fachkraft und habe diese erfolgreich abgeschlossen. Ursprünglich wollte ich sie „nur“ für uns als Familie und unseren Pflegesohn nutzen. Je tiefer ich in die Thematik eingetaucht bin, desto klarer habe ich erkannt, wie viel Aufklärungsarbeit noch in allen Bereichen notwendig ist. Leider gibt es noch viel zu viele Pädagogen, Therapeuten, Ärzte und Mitmenschen, die von FASD noch nichts gehört haben. Oder FASD wird leichtfertig als aktuelle Mode-Behinderung abgetan, missverstanden und in ihrer Komplexität nicht begriffen.
Das empfinde ich als sehr erschreckend, weil ich zwischenzeitlich weiß, dass eine unzureichende und falsche Begleitung der Kinder fatale Auswirkungen auf ihre Zukunft haben kann. Mein Ziel ist es, den Eltern/Adoptiveltern/Pflegeeltern dieser Kinder neue Möglichkeiten für die herausfordernde Alltagsbewältigung zu eröffnen und ihnen eine unterstützende Begleitung zu geben.
Des Weiteren will ich Bewusstsein dafür schaffen, wie wertvoll ein lebendiger Austausch mit anderen Eltern ist, die sich für diese besondere und herausfordernde Aufgabe entschieden haben. Außerdem braucht es Präventionsarbeit: FASD ist zu 100% vermeidbar!
Im Wissen, dass mein Herzensanliegen gemeinsam wesentlich leichter zu verwirklichen ist, habe ich mich zum Vorstandsmitglied wählen lassen, um mich mit meinen Fähigkeiten auf eine gute und nachhaltige Weise einbringen zu können.
Dr. Jan Oliver Schönfeldt
Dr. Jan Oliver Schönfeldt, Gründungsmitglied und Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin.
Als ich das erste Mal mit dem Thema FASD konfrontiert wurde, war ich noch Schüler und besuchte die 12. Klasse des Gymnasiums: Meine Großtante beschäftigte damals einen jungen Mann, der sich um einige Dinge in ihrem Haushalt kümmerte. Er war sehr zuverlässig und sympathisch und sehr bedacht keine Fehler zu machen. Äußerlich war er gänzlich unauffällig. Tiefer gehende Gespräche konnte man mit ihm allerdings nicht führen, sein Schriftbild war fast unleserlich. Schnell merkte ich, dass sich die Unterhaltungen immer wieder im Kreis drehten. Meine Großtante verriet mir auf Nachfrage, dass die Mutter des jungen Mannes während der Schwangerschaft Alkohol getrunken hatte.
Während meines Medizinstudiums war „FASD“ kein Thema, weder in den Vorlesungen noch in den zahlreichen Praktika. In meiner Facharztausbildung auf der Neugeborenen-Station hörte ich dann von Entzugs-Symptomen bei Kindern drogenabhängiger Mütter, die gelegentlich einer Therapie bedurften.
Erst in meiner praktischen Arbeit im Institut für Kinderneurologie wurde mir die Tragweite des Themas „FASD“ bewusst. Hier wurde ich mir deutlich wie viel Unwissenheit es zu diesem Thema gibt, auch bei ärztlichen Kollegen und Institutionen, die es eigentlich besser wissen müssten. Mittlerweile betreuen wir im Institut mehr als 100 Familien mit Kindern, die von FASD betroffen sind. Mein Respekt vor der Arbeit der Eltern und der Pflegefamilien ist grenzenlos.
Ich sehe den Sinn in der Gründung und Mitarbeit im FASD Fachzentrum Hamburg darin, für mehr Aufklärung zum Thema „FASD“ zu sorgen, sowohl in der Bevölkerung wie auch bei ärztlichen Kollegen, Jugendämtern und vergleichbaren Institutionen.Außerdem möchte ich mich um eine Weiterbetreuung junger Erwachsener mit FASD kümmern, hier sehe ich einen großen Handlungsbedarf.
Claudia Schwarzlmüller
Claudia Schwarzlmüller, Gründungsmitglied und Diplom-Psychologin.
Als Inhaberin der „Fortbildungsakademie Hamburg“ erstaunt mich in unseren Fortbildungen immer wieder das Nicht-Wissen der pädagogischen und therapeutischen Fachkräfte über FASD. Auch in meiner eigenen Ausbildung wurde es nur am Rande erwähnt.
In der praktischen Arbeit mit Kindern hatte ich bei einem Beratungstermin in einer Kita ein Schlüsselerlebnis: Ich entdeckte auf meinem Weg durch die erste Kindergruppe ein Kind mit den typischen FASD-Gesichtsauffälligkeiten. Im zweiten Raum fiel mir ein weiteres Kind auf und in der richtigen Gruppe angekommen ein drittes. Obwohl ich stark an meiner Wahrnehmung zweifelte („gleich drei Kinder in einer Kita – unmöglich“) fragte ich die Pädagogen nach den Kindern und stellte dabei fest, dass es ein sehr auffälliges, für FASD typisches Verhalten sowie sehr unklare Diagnosen und Gutachten gab und dass die drei Kinder Geschwister waren. Es war zu diesem Zeitpunkt unmöglich, für diese Kinder eine gute Diagnostik-Möglichkeit für FASD in Hamburg zu finden und die Widerstände auf allen Seiten waren groß.
Ich freue mich, dass mit dem FASD-Fachzentrum eine dringend benötigte Anlaufstelle in Hamburg entsteht. Ich selbst sehe meine Aufgabe darin, in Fortbildungen der Kita-Kräfte, die meist als erste außerhalb der Familie mit den Kindern in engen Kontakt kommen, ein Bewusstsein für dieses Syndrom zu schaffen und auch darüber hinaus beratend tätig zu werden.
Regina Stubbe
Mein Name ist Regina Stubbe und ich habe seit 12 Jahren das Glück, eine wundervolle Pflegetochter zu haben. Vor einigen Jahren wurde bei ihr die Herausforderung einer Fetalen Alkoholspektrumstörung (FASD) diagnostiziert. Der Weg bis zur Diagnose war lang und voller Höhen und Tiefen, aber ich habe nie aufgehört, für sie und andere Familien wie unsere zu kämpfen.
Seit mehreren Jahren bin ich aktiv im FASD Verein engagiert, wo ich wertvolle Unterstützung und Informationen gefunden habe. Heute bin ich stolz darauf, die Position der Kassenwartin innezuhaben und einen aktiven Beitrag zur Verbesserung der Situation von Menschen mit FASD zu leisten. Mein Ziel ist es, Bewusstsein zu schaffen, Ressourcen bereitzustellen und ein unterstützendes Netzwerk für Familien zu schaffen, die mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert sind.
Neben meinem Engagement für die FASD-Gemeinschaft genieße ich lange Spaziergänge und kostbare Momente mit meiner Familie. Trotz der Herausforderungen fühle ich mich jung und voller Energie, bereit, einen positiven Einfluss zu hinterlassen und die Welt für meine Pflegetochter und andere Betroffene zu einem besseren Ort zu machen.
Andrea Kronemeyer
Ich lebe in Hannover, bin verheiratet und habe 3 Kinder. Ich arbeite seit 18 Jahren als Erziehungsstelle bei einem freien Jugendhilfeträger in Hildesheim. Ich betreue 2 Kinder im Alter von 10 + 7, beide haben die Diagnose FAS.
Meine Ausbildung zur FASD-Fachkraft habe ich in Berlin gemacht. Diese hat sehr dazu beigetragen meine Haltung in der Arbeit mit Kindern zu verändern bzw. anzupassen. Ich möchte mein Wissen und meine Erfahrungen weitergeben und mit anderen teilen.
FASD-Fachzentrum Hamburg e.V.
Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 18. 02. 2019
§ 1 Name und Sitz
1. Der Verein führt den Namen „FASD-Fachzentrum Hamburg
e.V.”
2. Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg.
§ 2 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein
verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
Der Verein
ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
Mittel des
Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins
Es darf keine
Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Verein
kann für ausgewählte Projekte Vergütungen für die geleisteten Arbeiten eines
Mitglieds im Rahmen einer Honorarvereinbarung bzw. im Rahmen eines
Beschäftigungsverhältnisses zahlen, soweit diese in ihrer Höhe verkehrsüblich
und angemessen sind.
§ 4 Ziele, Zweck und Aufgaben
Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
Zweck
des Vereins ist die Förderung der
öffentlichen Gesundheitspflege und des öffentlichen Gesundheitswesens und des
Wohlfahrtswesens.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
a) Allgemeine
Aufklärung zu FASD über Medien, Veranstaltungen und Seminare
b)
Verringerung der auf FASD zurückzuführenden nachteiligen Folgen im
Lebensverlauf von Betroffenen unter Einbeziehung von Bildungs‑, Gesundheits- und
Rechtswesen
c)
Verbesserung
in der Versorgung und Behandlung Betroffener durch Vernetzung bereits bestehender
diagnostischer und therapeutischer Einrichtungen, bis hin zur Schaffung
neuer Konzepte zur sozialpsychiatrischen Betreuung im Alltag
d)
Unterstützung von FASD-Betroffenen und ihren Angehörigen gegenüber Behörden und
Ämtern
e) Ausweitung der Präventionsarbeit in Zusammenarbeit mit
politischen Entscheidungs-trägern und Gesetzgebern sowie Schulen
und Universitäten
f)
Unterstützung und Vorantreiben der wissenschaftlichen Forschung zu FASD und
verwandten Feldern in Deutschland
g) Der Verein
versteht sich gleichzeitig als Fachzentrum, welches ein größtmögliches Spektrum
an Beratung und Vermittlung von Hilfen für Betroffene, Angehörige und Fachleute
anstrebt.
h) Aufbau von
Diagnose, Therapie- und Betreuungsmöglichkeiten, auch für Erwachsene.
h)
Organisation von Projekten im Sinne der oben genannten Ziele, inkl. deren
Finanzierung
§ 5 Mitgliedschaft
Als
Mitglieder können aufgenommen werden:
1.
natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
2.
Vereine und Personenvereinigungen von Pflege- und Adoptiveltern, sowie FASD-Betroffenen
3.
andere juristische Personen, die selbst als gemeinnützig anerkannt sind
4. Ehrenmitglieder
Für die Ehrenmitgliedschaft kann jede natürliche Person vorgeschlagen werden. Über die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft entscheidet der Vorstand. Die Ehrenmitgliedschaft ist beitragsfrei. Das vorgeschlagene Ehrenmitglied kann die Ehrenmitgliedschaft jederzeit aufgeben, indem es eine entsprechende Erklärung dem Verein gegenüber abgibt. Die Ehrenmitgliedschaftsurkunde ist zurück zu geben.
5.
Fördermitglieder
Die
Mitgliedschaft in dem Verein erfolgt durch schriftliche Beitrittserklärung.
Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Er unterrichtet die
bewerbende Person unverzüglich schriftlich über die Entscheidung.
Der
Vorstand ist berechtigt, durch Mehrheitsbeschluss die Aufnahme in den Verein abzulehnen.
Die
Mitgliedschaft endet:
durch schriftliche Erklärung zum Jahreswechsel, wenn die Erklärung dem Vorstand bis zum 30.09. des laufenden Jahres zugegangen ist.
mit dem Tode des Mitglieds.
durch Auflösung der Personenvereinigung oder der juristischen Person.
auf Beschluss des Vorstandes, wenn ein Mitglied bis zum Ablauf des Kalenderjahres seinen Mitgliedsbeitrag nicht bezahlt hat und dem Vorstand hierüber trotz Mahnung keine Erklärung abgibt.
auf Beschluss der Mitgliederversammlung im Falle vereinsschädigenden Verhaltens, Verstoßes gegen die Satzung oder ordnungsgemäß gefasster Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Nach Eingang des Ausschlussantrages beim Vorstand kann dieser das Ruhen der Mitgliedschaft beschließen. Dem Mitglied muss vor der Mitgliederversammlung zum Ausschluss aus dem Verein Gelegenheit zur Anhörung gegeben werden.
§ 6 Vereinsmittel
Die
Mittel zur Durchführung seiner satzungsgemäßen Ausgaben erhält der Verein durch:
Mitgliedsbeiträge
Geld- und Sachspenden
sonstige Zuwendungen
Mittel
des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine
Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden.
§ 7 Mitgliedsbeiträge
Die
Mitglieder zahlen Beiträge, deren Höhe vom Vorstand festgelegt wird. Der
Vorstand kann in Härtefällen auf Antrag Stundung, Beitragsermäßigung oder
Beitragserlass gewähren.
§ 8 Organe des Vereins
Organe
des Vereins sind:
1.
der Vorstand
2.
die Mitgliederversammlung
§ 9 Der Vorstand
Der Vorstand
besteht aus 5 Personen:
der/dem 1. und 2. Vorsitzenden
der/dem 1. und 2. stellvertretenden Vorsitzenden
und einem Kassenwart/in
In den erweiterten Vorstand können bis zu vier Beisitzer/innen für besondere Aufgaben gewählt werden.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind: die Vorsitzenden, die Vertreter, der Kassenwart.
1.
Zur Vertretung des Vereins ist jedes Vorstandsmitglied einzeln
vertretungsberechtigt.
2.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder am Vorstandsgespräch
oder an der schriftlichen aber auch elektronischen, Abstimmung teilnehmen.
3.
Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von
zwei Jahren gewählt. Die amtierenden Vorstandsmitglieder
bleiben so lange im Amt, bis ihre Nachfolger/innen gewählt worden sind und ihr
Amt ausführen können.
4. Dem Vorstand obliegen die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins und die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Insbesondere kann er zur Bearbeitung von fachlichen Themen kompetente Personen heranziehen. Die Einstellung von Mitarbeitern gegen Bezahlung ist nur mit Zweidrittel-Mehrheitsbeschluss des Vorstandes möglich und nur projektgebunden möglich, soweit diese die Gemeinnützigkeit nicht gefährden.
5.
Satzungsänderungen aus formalen Gründen, die von Gerichts‑, Finanz- und Aufsichtsbehörden
verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus beschließen.
6.
Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. Der Vorstand tagt nach
Erfordernissen, hierzu wird er von einem Vorstandsmitglied einberufen. Die
Einberufung ist nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung vorzunehmen. Der
Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit, auch bei schriftlichen und
elektronischen Abstimmungen.
7.
Der Vorstand kann für bestimmte Aufgaben Ausschüsse bilden. Diese Ausschüsse
sind allein dem Vorstand gegenüber verantwortlich.
8.
Eine Beschlussfassung des Vorstandes ist auch ohne Einberufung einer
Vorstandssitzung in schriftlicher Form per Post oder auf elektronischem Weg
möglich.
9.
Der Vorstand ist beschränkt haftbar. Ausgenommen sind grobe Fahrlässigkeit und
Vorsatz.
§ 10 Rechnungsprüfer
1.
Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren zwei Rechnungsprüfer/innen.
2.
Die Rechnungsprüfer/innen haben die Aufgabe, die Geschäftsführung des
Vorstandes auf die Einhaltung der vergangenen Beschlüsse unter wirtschaftlichen
Aspekten und die Richtigkeit der kassenmäßigen Abwicklung zu prüfen.
3.
Die Rechnungsprüfer sind nur der Mitgliederversammlung gegenüber
verantwortlich.
§ 11 Die Mitgliederversammlung
1.
Die ordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand nach Bedarf mindestens einmal
jährlich einzuberufen.
2.
Die Einberufung hat schriftlich, per Brief, Fax oder E‑Mail zu erfolgen. Die
Mitglieder geben dem Vorstand schriftlich bekannt, ob sie die Einberufung per
Brief, Fax oder E‑Mail wünschen.
3.
Die Einladung gilt allen Mitgliedern als zugegangen, wenn sie an die letzte dem
Vorstand bekannte Adresse geschickt wurde.
4.
Zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung ist mit einer Frist von mindestens
vier Wochen, zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Frist
von mindestens zwei Wochen einzuladen.
5.
Stimmberechtigt sind nur Mitglieder, deren Mitgliedsbeiträge für das laufende
Jahr entrichtet sind oder als entrichtet gelten.
6.
Eine zur Beschlussfassung anstehende Satzungsänderung ist in der Einladung zur Versammlung
besonders zu kennzeichnen. Gültiger und vorgesehener Satzungstext sind
beizufügen. Die Änderung ist den Mitgliedern drei Monate vor der
Mitgliederversammlung, auf der sie behandelt werden soll, zuzustellen.
Kommentare und Änderungsvorschläge sind spätestens sechs Wochen vor dem Termin
dem Vorstand zuzusenden.
7.
Die Mitgliederversammlung ist berechtigt, die vorgesehene Tagesordnung zu
ändern und/oder zu ergänzen. Dieses gilt nicht für Wahlen, Satzungsänderungen
und die Auflösung des Vereins. Änderungsvorschläge müssen spätestens 10 Tage
vor der Versammlung schriftlich eingereicht werden. Änderungsvorschläge können
auch am Tage der Mitglieder-versammlung beantragt und durch einfache Mehrheit
beschlossen werden.
8.
Die Mitgliederversammlung wird grundsätzlich von einem Vorstandsmitglied
geleitet. In Ausnahmefällen kann die Mitgliederversammlung einen anderen
Versammlungsleiter bestimmen. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die
Mitgliederversammlung eine/n Versammlungsleiter/in aus ihrer Mitte.
9.
Die ordentliche Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
Entgegennahme des Geschäftsberichts des Vorstandes, der Berichte der Rechnungsprüfer/innen und etwaiger Ausschüsse.
Entlastung des Vorstandes
Wahl der Mitglieder des Vorstandes, der Rechnungsprüfer und der Ausschüsse. Bei Stimmengleichheit entscheidet eine Stichwahl.
Genehmigung des Haushaltsplanes
Beschlussfassung von Satzungsänderungen
Vereinsauflösung
10.
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Sie entscheidet
mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Ein Mitglied kann bis zu 2
abwesende Mitglieder vertreten, wenn eine schriftliche Vollmacht des abwesenden
Mitglieds vorgelegt wird. Bei Abstimmungen muss auf Antrag eines stimmberechtigten
Mitglieds geheim abgestimmt werden. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.
11.
Satzungsänderungen bedürfen einer 3/4‑Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
12. Über Anträge, Beschlüsse und Abstimmungen ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist spätestens sechs Wochen nach der Versammlung den Mitgliedern zuzustellen.
§ 12 Vereinsauflösung
1. Eine Auflösung des Vereins kann nur durch eine besonders für diesen Zweck einberufene Mitgliederversammlungen erfolgen. Für die Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 3/4 der anwesenden Stimmrechte erforderlich.
2.
Die gleiche Versammlung beschließt auch die Liquidatoren.
3. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, fällt das
Vereinsvermögen an FASD Deutschland e.V. der
es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu
verwenden hat.
4. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung, bzw. Aufhebung des Vereins weder die eingezahlten Beiträge zurück, noch haben sie einen Anspruch auf das Vermögen des Vereins.
Diese Satzung tritt am Tage ihres Eintrages in das Vereinsregister in Kraft.
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