Aufklärung braucht Mithilfe! Es ist uns eine Herzensangelegenheit, über Fetale Alkoholspektrumstörungen (FASD) zu informieren, um für mehr Verständnis zu werben und das Verstehen zu ermöglichen. Dabei können wir jede Hilfe gebrauchen und würden uns sehr darüber freuen, Sie als Mitglied unseres gemeinnützigen Vereins zu werben.
Helfen Sie uns über Ihren Mitgliedsbeitrag aber auch durch – für Sie passende – Mithilfe, über diese Behinderung sowie deren Vermeidbarkeit aufzuklären, den Austausch mit betroffenen Eltern zu pflegen und konkret zu helfen, über den Verein Projekte anzustoßen, welche die fachlichen Voraussetzungen für FASD-gerechte Unterstützung klären und helfen, das Leben mit FASD langfristig zu verbessern.
Fördern Sie unsere Arbeit durch eine Mitgliedschaft Wir sind gemeinnützig und arbeiten projektfinanziert, dennoch entstehen unserem Verein Kosten. Und nur mit finanziellen Mitteln lassen sich Veranstaltungen organisieren, Fachleute für Beiträge aller Art verpflichten, Broschüren drucken und andere Vorhaben stemmen. Wir wollen weit kommen mit unseren gesetzten Zielen, nämlich umfassend über FASD aufzuklären, Beistand zu leisten und neue Projekte anzustoßen. Ihr Beitrag hilft uns sehr dabei!
Der Jahresbeitrag beträgt 120 € und wird nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Je nach Einkommen und Bereitschaft freuen wir uns natürlich auch über höhere Beiträge. Ab einem Beitrag von 300 € stellen wir gern eine Spendenbescheinigung über den steuerlich absetzbaren Betrag aus.
Mitgliedsbeiträge ab 1.2.2025
| Mitgliedschaft | Beitrag |
|---|---|
| Einzelperson/Familie | mind. 120 € (1x aktiv) |
| zusätzlich Ehe/Lebenspartner | mind. 40 € (2x aktiv) |
| Institutionen | mind. 200 € (1x passiv) |
| Selbsthilfegruppen | mind. 100 € (1x aktiv) |
| Ermäßigter Mitgliedsbeitrag (auf Antrag) | mind. 25 € (1x aktiv) |
Allgemeine Bestimmungen
Höhere Beiträge als Mindestbetrag sind möglich.
Härtefallregelungen: Stundung, Ermäßigung oder Erlass auf Antrag möglich (Nachweis erforderlich).
Persönliche Datenänderungen sind umgehend mitzuteilen.
Zahlungsrhythmus
Ratenzahlung: Viertel-/Halbjahreszahlung nur für Bestandsmitglieder
Zahlungsfrist: Jeweiliges Quartals-/Halbjahresende
Rechnungen: Nur auf ausdrücklichen Wunsch
Lastschriftverfahren
Abbuchung: 15.02. jedes Jahres
Bei Rücklastschriften (nicht vom Verein verschuldet) trägt das Mitglied die Kosten.
Manuelle Überweisung
Frist: bis 31.03. eines Jahres
Bei verspäteter Zahlung wird ein Säumniszuschlag erhoben.
Kontodaten
FASD-Fachzentrum Hamburg e.V.
IBAN: DE59 2019 0003 0008 1611 00
